Im Bereich des Strafrechts ist die Kanzlei STV auf die Vertretung in Steuerstrafverfahren und in Wirtschaftsstrafverfahren spezialisiert.

Insbesondere die Kombination aus steuerlichem und wirtschaftlichem Sachverstand in Verbindung mit der entsprechenden strafrechtlichen Qualifikation sichert eine umfassende Vertretung in Wirtschaftsstrafsachen aus einer Hand ab. Hierdurch wird eine kostenintensivere Einbindung von mehreren Rechtsanwälten, Strafverteidigern und Steuerberatern sowie hierdurch auftretende Reibungsverluste vermieden. Gerade im Steuerstrafverfahren ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Verteidigung auch die Kenntnis der steuerrechtlichen Vorschriften.

Im Wirtschaftsstrafrecht sind wir insbesondere spezialisiert auf die folgenden Rechtsgebiete:

  • Steuerstrafverfahren
  • Insolvenzdelikte
  • Betrugsdelikte
  • Bestechung / Korruption
  • illegale Arbeitnehmerüberlassung
  • Nichtabführung von Sozialversicherungsabgaben
  • Arztstrafrecht