Sowohl Unternehmer als auch Privatpersonen sehen sich oftmals einer Vielzahl von komplexen steuerlichen Fragestellungen ausgesetzt. Diesbezüglich berät und vertritt die Kanzlei STV umfassend, insbesondere in folgenden Bereichen:
- Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren auf allen Gebieten des materiellen Steuerrechts
- Prüfung der Erfolgsaussichten von Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln (Einspruch, Klage, Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, Nichtzulassungsbeschwerde, Revision)
- Anträge auf Aufteilung, Erlass und Stundung
- Vollstreckungsangelegenheiten
- Begleitung von Betriebsprüfungs- und Steuerfahndungsverfahren
- Selbstanzeigen
- Vertretung in Steuerstrafverfahren und Steuerordnungswidrigkeitenverfahren
- Vermeidung von Steuernachteilen durch richtige Vertragsgestaltung
- Beratung in erbschaft- und schenkungsteuerrechtlichen Fragen
- Steuerberaterhaftung und Steuerberatergebührenstreitigkeiten