Sowohl Unternehmer als auch Privatpersonen sehen sich oftmals einer Vielzahl von komplexen steuerlichen Fragestellungen ausgesetzt. Diesbezüglich berät und vertritt die Kanzlei STV umfassend, insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren auf allen Gebieten des materiellen Steuerrechts
  • Prüfung der Erfolgsaussichten von Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln (Einspruch, Klage, Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, Nichtzulassungsbeschwerde, Revision)
  • Anträge auf Aufteilung, Erlass und Stundung
  • Vollstreckungsangelegenheiten
  • Begleitung von Betriebsprüfungs- und Steuerfahndungsverfahren
  • Selbstanzeigen
  • Vertretung in Steuerstrafverfahren und Steuerordnungswidrigkeitenverfahren
  • Vermeidung von Steuernachteilen durch richtige Vertragsgestaltung
  • Beratung in erbschaft- und schenkungsteuerrechtlichen Fragen
  • Steuerberaterhaftung und Steuerberatergebührenstreitigkeiten