Die Kanzlei STV berät umfassend auf den Gebieten des Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- und Geschmacksmusterrechts. Es zeigt sich, dass im 21. Jahrhundert immateriellen Gütern, wie einer Marke, ein erheblicher Vermögenswert zukommen kann. Diese gilt es frühzeitig zu schützen und, soweit diese Rechte verletzt werden, Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Wir befassen uns hierbei regelmäßig mit folgenden Themen:

  • Abmahnung
  • Allgemeines Werberecht und Werberecht des Arztes
  • Beurteilung geschäftlicher Handlungen (Rabattaktionen, Marketing, vergleichende Werbung)
  • Eintragung und Recherche von Marken
  • Geltendmachung und Abwehr von Löschungsansprüchen, Markenwiderspruch
  • Durchsetzung der Rechte des Urhebers
  • Urheberschutz von Texten, Bildern und Webseiten
  • Vertragsgestaltung hinsichtlich Lizenzierung, Kauf und Verkauf
  • Kartellrecht und Vertriebsbeschränkungen
  • Geschmacksmusteranmeldungen
  • Eintragung von Geschmacksmustern

Damit werden errungene Marktpositionen auch im Wert des Unternehmens festgehalten. Der Erfolg des Unternehmens spiegelt sich damit in den Marken, Geschmacksmustern und wettbewerbsrechtlichen Schutzansprüchen wider. An deren Aufbau und Erhalt wirken wir in rechtlicher Hinsicht für unsere Mandanten mit.