Die Kanzlei STV berät und vertritt in allen erbrechtlichen Fragestellungen sowie den dabei häufig auftretenden Schnittstellen zum Gesellschafts- und Steuerrecht.
Zu Lebzeiten besteht die Möglichkeit, den Übergang des Vermögens in die nächste Generation durch die Gestaltung von Testamenten oder von Schenkungen zu regeln. Nach Eintritt des Erbfalls müssen die Ansprüche und Rechte von Erben oder Pflichtteilsberechtigten durchgesetzt werden.
Hierbei befassen wir uns mit:
- Überprüfung und Gestaltung letztwilliger Verfügungen (Testamente und Erbverträge)
- Vorweggenommene Erbfolge und Alterssicherung
- Gründung und Umwandlung von Familiengesellschaften
- Beratung in erbschafts- und schenkungsteuerrechtlichen Fragen
- Annahme und Ausschlagung von Erbschaften und Vermächtnissen
- Enterbung und Pflichtteilsentziehung bzw. –beschränkung
- Erbverzicht und Pflichtteilsverzicht
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Erbauseinandersetzungen und Pflichtteilsangelegenheiten